Allgemeine Einkaufsbedingungen 

§ 1 Geltung dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen 

Alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Office Plus HH e.K. und dem Lieferanten von Waren erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht ausdrücklich nochmals vereinbart werden. Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Es gilt jeweils die aktuelle Fassung dieser Einkaufsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Lieferanten werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird. Individualvereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. In diesem Fall gelten diese allgemeinen Einkaufsbedingungen ergänzend. 

§ 2 Bestellungen 

Bestellungen bedürfen der Schriftform (einschließlich Telefax oder E-Mail). Mündliche Bestellungen, Änderungen oder Ergänzungen von Bestellungen werden erst durch schriftliche Bestätigung durch uns verbindlich. Office Plus ist zum Widerruf der Bestellung berechtigt, wenn der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von 14 Tagen durch schriftliche Bestätigung annimmt. Durch einen Widerruf entstehen Office Plus keine Kosten. 

§ 3 Leistungsumfang 

(1) Der Leistungsinhalt ergibt sich auch den jeweiligen Einzelbestellungen.  

(2) Teilleistungen sind nicht gestattet, sofern nicht vorher etwas anderes vereinbart wird.  

(3) Der Lieferant verschafft Office Plus bei Lieferung das Eigentum an der Ware. 

§ 4 Preise, Leistung, Zahlungsbedingungen 

(1) Die in der Bestellung aufgelisteten Preise sind Festpreise. Sie enthalten Verpackungs-, Transport-, Transportversicherungskosten, Mehrwertsteuer, Zölle und sonstige Abgaben und Frachten.  

(2) Die bestellten Waren sind so zu verpacken, dass Schäden während der Transport- und Ladevorgänge vermieden werden.  

(3) Bei fehlerhafter Lieferung ist Office Plus berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur 

ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. 

(3) Der Kaufpreis wird fällig 10 Tage nach Übergabe und Übereignung und Zugang einer Rechnung. Unvollständige Rechnungsangaben berechtigen zur Zurückweisung der Rechnung und setzen die Zahlungsfrist nicht in Gang. Wurden Teilleistungen vereinbart, wird die Zahlung nicht vor vollständiger Lieferung fällig. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das auf der jeweiligen Rechnung angegebene Konto des Lieferanten. Ändert sich die Bankverbindung des Lieferanten, so hat er dies dem Besteller unverzüglich mitzuteilen.  

(4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen Office Plus im gesetzlichen Umfang zu. Der Lieferant hat ein Recht zur Aufrechnung nur, soweit seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.  

§ 5 Liefertermin, Verzug 

(1) Die Lieferungen haben an die Adresse von Office Plus oder an die von uns bestimmte Adresse zu erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung von Lieferfristen ist der Wareneingang an dieser Stelle.  

(2) Der in der Bestellung angegebene Liefertermin ist bindend.  

(3) Treten Umstände ein, aus denen sich ergibt, dass der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten werden kann, ist der Lieferant verpflichtet, Office Plus unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.  

(4) Gerät der Lieferant schuldhaft in Verzug, ist Office Plus berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % des Bestellwerts pro Tag des Verzugs zu verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 10 % des Bestellwerts. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt unberührt. Wird eine verspätete Lieferung angenommen, liegt darin kein Verzicht auf Ersatzansprüche. 

§ 6 Befreiung von der Leistungspflicht, Rücktritt vom Vertrag 

(1) Im Falle höherer Gewalt sind die Parteien für die Dauer der Störung von ihrer Leistungspflicht befreit. Hat Office Plus an der Lieferung auf Grund einer durch höhere Gewalt eingetretenen Verzögerung kein Interesse mehr, ist dieser von der Verpflichtung zur Abnahme befreit und insoweit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

(2) Office Plus ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Lieferant die Eröffnung des Insolvenzantrags beantragt, das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. 

(3) Die gesetzlichen Rücktrittsrechte bleiben unberührt. 

§ 7 Gefahr- und Lastenübergang, Gewährleistung 

(1) Der Transport erfolgt ausschließlich für Rechnung und auf Gefahr des Lieferanten. Die 

Ware ist sachgerecht zu verpacken und zu bezeichnen. Der Versand ist Office Plus unverzüglich zu bestätigen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Lieferung beim Endkunden auf Office Plus über. 

(2) Teil- oder Vorab-Lieferungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig. 

(3) Die Gewährleistungsansprüche von Office Plus richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.  

(4) Die Annahme der Lieferung erfolgt unter Vorbehalt einer Untersuchung auf 

Vollständigkeit, Richtigkeit und Tauglichkeit. Die Wareneingangskontrolle erfolgt im 

ordnungsgemäßen Geschäftsgang, spätestens innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung. 

Erkennbare Fehler werden dem Lieferanten unverzüglich nach Ablauf dieser Frist 

 angezeigt. Die Rügeobliegenheit des § 377 HGB wird für verdeckte Mängel abbedungen. Für offene Mängel beträgt die Rügefrist zwei Wochen. 

§ 8 Haftung 

(1) Die Haftung des Lieferanten richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.  

(2) Office Plus haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Fall der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz typischer, vorhersehbarer Schäden. Im Falle einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung der Office Plus ausgeschlossen.  

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand 

(1) Erfüllungsort ist Hamburg, Deutschland. 

(2) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg, Deutschland, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 

§ 10 Anwendbares Recht 

Dieser Vertrag und alle Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).